AGB

1. Die dem Kauf-, Miet- oder Pachtinteressenten von Celebi & Partner Immobilienmakler gemachten Angebote, darf dieser nur für sich selbst verwenden. Unbefugte Weitergabe an Dritte oder indiskrete Behandlung der Angebote, ziehen gegebenfalls Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich.

2. Alle Angaben von Celebi & Partner Immobilienmakler zu den Angeboten, erfolgen im Namen des Verkäufers, Vermieters oder Verpächters. Celebi & Partner Immobilienmakler haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben und schließt die Haftung für eine Unrichtigkeit, der Ihm gemachten Angaben und für alle ihm nicht selbst bekannten Umstände aus.

3. Provisionspflicht besteht nach BGB § 652- 656 A-D für folgende Geschäfte: Abschlüsse mit einem von Celebi & Partner Immobilienmakler nachgewiesenen bzw. vermittelten Angebot. 

4. Die Provision ist bei Vertragsunterzeichnung des nachgewiesenen bzw. vermittelten Angebotes von Celebi & Partner Immobilienmakler, verdient und fällig sowie sofort zu zahlen.

5.Seit dem 01. Juni 2015 gilt das gesetzl. eingeführte Besteller Prinzip für die Vermietung von Wohnimmobilien. Der Besteller zahlt die Maklerprovision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. Ab dem 23. Dez. 2020 tragen bei Kauf von Wohnimmobilien, Verkäufer und Käufer die Maklerprovision je zur Hälfte in Höhe von 3% zzgl. MwSt. Die Provision beträgt für den Käufer bei Gewerbeimmobilien 5% zzgl. MwSt. vom Kaufpreis. Bei Vermietung von Gewerbeimmobilien 3 Nettomieten für den Vermieter oder Mieter (jeweils zzgl. MwSt.).

6. Die Nichtausführung eines Zustande gekommenen Vertrages, berührt in keinster Weise den Provisionsanspruch von Celebi & Partner Immobilienmakler.

7. Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

8. Termine die durch Interessenten vereinbart und nicht wahrgenommen werden, sind nach Aufwand (An- und Abfahrt sowie Wartezeit) dem Interessenten in Rechnung zu stellen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt/ Höchst.